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Denkmal AfA - Bei Denkmälern besteht die Möglichkeit Abschreibungen zu nutzen Denkmal AfA bietet die Möglichkeit steuerliche Vorteile zu erzielen und somit im Endeffekt Geld zu sparen. Besonders bei Denkmälern bestehen heute sehr große Abschreibungen. Der Staat will damit die Personen unterstützen, welche sich für den Kauf eines Denkmals entscheiden, da sie ansonsten die Aufwendungen für die Instandhaltung tragen müssten. Die Besitzer eines Denkmals können durch den Staat 100% der Instandhaltungs- und Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer abschreiben. Die Abschreibung AfA kann vom Inhaber 12 Jahre lang genutzt werden. In den ersten 8 Jahren kann man 9% abschreiben, in den darauf folgenden Jahren 7% von den Kosten, welche für die Instandsetzung angefallen sind. Die Abschreibung kann auch hier nur noch linear erfolgen. Die Rosenau in Kempten
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